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ENTLASSUNGSSCHUTZ FÜR VÄTER

Heute möchte ich Euch auf eine Neuerung aufmerksam machen, welche vielen bisher entgangen ist.










Nicht nur Frauen werden immer mehr gleichberechtigt, sondern auch Männer. Zuletzt ist dies an den Regelungen für Vaterschafsurlaub und Elternzeit zu erkennen ⚖️


Wie Ihr ja wisst, gibt es für Väter nun 10 Tage obligatorischen Vaterschaftsurlaub zu 100% bezahlt, den sie in der Zeit von 2 Monaten VOR der Geburt bis 5 Monate NACH der Geburt beanspruchen können. Sie müssen diese Zeit nicht unbedingt in einem Stück, sondern können sie auch aufgeteilt auf einzelne Tage nehmen 📆


„10 Tage obligatorischer Vaterschaftsurlaub zu 100% bezahlt”

Väter, welche diesen Vaterschaftsurlaub beanspruchen, fallen automatisch unter den sogenannten Entlassungsschutz und zwar genauso, wie er bereits seit je her für die Mütter vorgesehen ist



Was das genau für die Väter heißt und auf was die Arbeitgeber*innen achten müssen

Wem betrifft es?

  • Väter, welche den obligatorischen Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen in Anspruch genommen haben

  • Väter, deren Kind noch nicht 1 Jahr alt ist


Was bedeutet es?

  • Diese Väter dürfen nicht entlassen werden.

  • Wenn diese Väter selber kündigen, muss die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsinspektorat bestätigt werden.

  • Wenn diese Väter selber kündigen, brauchen sie keine Kündigungszeit einzuhalten. Sie bekommen diese sogar noch ausbezahlt!

  • Wenn diese Väter selber kündigen, haben sie Anrecht auf Arbeitslosengeld.

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