...Was sind die wichtigsten News?
Die Verlängerung der Arbeitsverträge von 12 auf maximal 24 Monate wurde vereinfacht und die Möglichkeit von neuen einfacheren Begründungen vorgesehen.
Die Erhöhung des Limits der Sachentlohnung auf 3.000 Euro gilt nur für Arbeitnehmer*innen mit Kindern zu Lasten. Für alle anderen gilt weiterhin die Grenze von 258,23 Euro. NB: Wie ihr ja wisst, können innerhalb dieser Limits auch Strom- und Gasrechnungen von den Arbeitgeber*innen ersetzt werden.
Was die Transparenzklausel betrifft, kann nun wieder in den Arbeitsverträgen auf den Kollektivvertrag Bezug genommen werden und der Kollektivvertrag selbst muss nicht jedem zugesendet werden, sondern es genügt, wenn er einsehbar ist (auch online).
Die Beitragsreduzierung für Arbeitnehmer*innen mit einem Monatsbruttolohn von maximal 2.692 Euro erhalten ab Juli 2023 bis Dezember 2023 nochmal 4% mehr an Beitragsreduzierung. Das kann bis zu 80 Euro netto mehr ausmachen. NB: Achtung falls Ihr Nettolöhne vereinbart habt!
Der Bonus für die Arbeitgeber*innen von 60% der Entlohnung für 12 Monate für die Anstellung von arbeitslosen jungen Menschen unter 30 Jahren, welche auch keine Ausbildung absolvieren (NEET), wird mit den Sozialbeiträgen Inps verrechnet. Dies betrifft nur Anstellungen auf unbestimmte Zeit bzw. Berufsspezialisierende Lehrlinge in der Zeit vom 01.06.2023 bis 31.12.2023.
Das Bürgergeld wurde nun durch die neue Eingliederungshilfe (assegno inclusione) ersetzt. Diese Unterstützung ist natürlich wieder an ein geringes Einkommen geknüpft und ist die Voraussetzung für einige neue Beitragsbegünstigungen für Unternehmen, wenn sie die Empfänger dieser Unterstützungen anstellen.
Das Einheitsfamiliengeld (Assegno unico) wurde für alleinerziehende Elternteile erhöht.
Das Dekret enthält natürlich noch weitere Neuerungen, aber ich denke diese hier sind für Euch am interessantesten. Solltet Ihr Fragen dazu haben, könnt Ihr Euch gerne bei mir melden.”
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