Ich bin Ihre ganz persönliche Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um das italienische Arbeitsrecht
Meine Pflichtschulen habe ich in St. Martin und St. Leonhard in Passeier absolviert. Danach habe ich die Handelsoberschule in Meran im Jahre 1989 abgeschlossen.
Im September 1989 habe ich als Arbeitnehmerin bei einem der größten Lohnbüros Südtirols ELAS angefangen und gleichzeitig das Praktikum für Arbeitsrechtberater begonnen.
1995 habe ich die Staatsprüfung zur Arbeitsrechtberaterin absolviert und bin seitdem Freiberuflerin.
Bis Ende 2019 arbeitete ich fast ausschließlich für ELAS und hatte dort mehrere Funktionen. Ich war Beraterin, Führungskraft, Teamleiterin, Filialverantwortliche, Prozessverantwortliche, Experten- und Leitungsrundemitglied.
In diesen 30 Jahren wurde ich außerdem im Jahr 2000 und 2003 Mama und habe 2008 mittels Fernstudium und Anerkennung all meiner Masterausbildungen und Managementlehrgängen in den Jahren vorher, den Doctor of Economics and Business Management an der Miami International University erlangt. Zudem habe ich 2007 einen einjährigen NLP Lehrgang, 2013 eine dreisemestrige Mediatorenausbildung, 2017 eine einjährige Führungsakademie, 2020 eine Human Ressource Management Ausbildung und 2021 die Universitätsausbildung zum „Gestore della crisi“ abgeschlossen.
Ich konnte in den letzten Jahren beobachten, wie die Bürokratisierung in den Lohnbüros immer weniger Zeit für die persönliche Beratung des Kunden zulässt und damit genau das auf der Strecke bleibt, was der Kunde aber unbedingt braucht. Um genau diesen Bedarf abzudecken, habe ich meine Leidenschaft zu beraten und Lösungen zu finden zu meiner ausschließlichen Tätigkeit gemacht.
Seit 2020 arbeite ich jetzt als freie Beraterin für Arbeitsrecht unabhängig von jeglichem Lohnbüro und biete damit meinen Kunden einen exklusiven Beratungs- und Informationsservice.
Ab Jänner 2023 bin ich zum Mitglied der neuen Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften ernannt worden. Es freut mich sehr mein Wissen und Können zu Gunsten so vieler Arbeitnehmer*innen und zu Gunsten unseres Landes einbringen zu dürfen.
Diese neue zusätzliche Tätigkeit gibt mir die Möglichkeit die Abläufe im Arbeitsrecht in der öffentlichen Verwaltung noch besser kennen zu lernen und gleichzeitig meine Erfahrungen aus der Privatwirtschaft einzubringen.